Neues bei Familie in Bewegung e. V.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2021

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am 23.03.2021 um 19 Uhr online via Zoom statt. Leider kann diese nach der derzeitigen Panademie-Situation nicht in Präsenz stättfinden. 

Trotzdem möchten wir unserer Pflicht nachkommen und die Mitgliederversammlung in diesem Jahr in digitaler Form durchführen. Der Gesetzgeber hat durch das GEsRuaCOVBekG Vereinen die Möglichkeit geschaffen, ohne ausdrückliche Satzungsregelungen virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen abzuhalten. Die virtuelle Versammlung findet in einem passwortgesicherten Online-Raum mit vorheriger Mitteilung eines Passworts statt. Die Zugangsdaten senden wir zwei Stunden vor Beginn per Email zu. Aus diesem Grund ist eine Anmeldung bis zum 23.03.2021, 16 Uhr per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erforderlich. Die Teilnehmenden machen ihre Identität durch die Verwendung des Klarnamens kenntlich. Bitte bei Eintritt in den Online-Raum darauf achten. Im Anhang ist eine ausführliche Anleitung für Zoom zu finden. Bei technischen Schwierigkeiten oder Fragen bieten wir einen Support per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an. 

Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung 2021 am 23.03.2021 um 19 Uhr online via Zoom. Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: 

  1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Geschäftsbericht des Vorstands
  5. Finanzbericht des Kassenwarts
  6. Genehmigung der Jahresrechnung
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020
  9. Danksagung
  10. Wahl eines Wahlleiters
  11. Wahl von Vorstand und Kassenprüfer
  12. Satzungsänderung
  13. 8, Punkt 2, Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Eine Mitgliederversammlung ist ferner außerordentlich einzuberufen:
    a) Wenn der Vorstand es für erforderlich erachtet.
    b) Wenn sie von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt wird. 

ändern

  1. 8, Punkt 2, Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitgliederversammlung erfolgt entweder real, hybrid oder virtuell (Onlineverfahren) in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum. Im Hybriden- und Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten Email unmittelbar vor der Versammlung, maximal zwei Stunden davor, bekannt gegeben“.Eine Mitgliederversammlung ist ferner außerordentlich einzuberufen:
    a) Wenn der Vorstand es für erforderlich erachtet.
    b) Wenn sie von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt wird. 
  2. Sonstiges

Nach der Versammlung starten wir unser Jubiläumsjahr – 15 Jahre Familie in Bewegung e. V. – mit einer Glückwunsch-Aktion für unser Aktionsfenster. 

Viele Grüße 

Beate Eisensteck (Vorsitzende)

 

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